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Joerss GmbH - Sicherheitsdienste, Charterservice und Tourenorganisation


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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JOERSS GmbH Limousinen-Service.

1. Geltung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma JOERSS GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma JOERSS GmbH ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Geschäftsbedingungen der Firma JOERSS GmbH gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der von der Firma JOERSS GmbH erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserwird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma JOERSS GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Auftragserteilung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.

Die Angebote der Firma JOERSS GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die Mitarbeiter der Firma JOERSS GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma JOERSS GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 21 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden besonders berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.DieFirmaJOERSSGmbHistberechtigt,dieLeistung solange zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.

Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

4. Vergütung

Bei Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise unter Berücksichtigung der Preislisten der JOERSS GmbH.

Nach Auftragsstellung ist die JOERSS GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 70% des Angebotspreises zu verlangen. Die Anzahlung ist bis spätestens 8 Tage vor Auftragsbeginn zu entrichten. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der JOERSS GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto.

Der Restbetrag sowie angefallene Mehrkosten, z.B. Zusatzkosten wie Maut, Parken, Benzin usw, werden im Anschluss an die Ausführung des Auftrags in Rechnung gestellt.

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte, Bar- oder Scheckzahlung.

Die in Rechnung gestellten Beträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechungsstellung und Ausführung des jeweiligen Auftrags in vollem Umfang beglichen werden. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei der JOERSS GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls kommt der Kunde in Verzug.

Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der JOERSS GmbH nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der JOERSS GmbH anerkannt wurden oder wenn die Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend macht.

Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die JOERSS GmbH eine Mahngebühr von 5,-- Euro. Die erste Mahnung ist jedoch kostenfrei.

5. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Vertragsgegenstand ist die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen, sowie weitere Dienstleistungen.

Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen, Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.

Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen.

Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

6. Rücktritt des Auftraggebers

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der JOERSS GmbH nicht in Anspruch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.

Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

6 a. Stornierung Mietwagen (Limousinen-Service)

Die JOERSS GmbH ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 3 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist die Stornierung noch kostenlos, erfolgt die Stornierung 2 Tage vor Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen; bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 75% des vereinbarten Preises zu zahlen.

6 b. Stornierung von Fahrten mit Mietwagen mit Eintrittskarten, Hotel, Essen etc.

Bis zum Versand der Tickets 50% Stornogebühr. Nach der Zusendung der Karten bzw. Gutscheine ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der gesamtpreis ist dann fällig.

Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Haftung

Die Haftung von JOERSS GmbH ist bis höchstens auf den 2-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen JOERSS GmbH als auch gegenüber seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Sollte die JOERSS GmbH einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist JOERSS GmbH berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Die Firma JOERSS GmbH ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.

8. Schadenanzeige und Verjährung

Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen.

Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen die JOERSS GmbH 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort ist Berlin

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der JOERSS GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen, supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam seinoderwerden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die jeweils aktuelle Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht Ihnen zum Abruf unter der URL www.joerss.org zur Verfügung.



Joerss GmbH . Hoevelstraße 4 . 12487 Berlin
Telefon: (030) 743 98 516 . Telefax: (030) 245 32 001 . www.joerss.org

Gestaltung und Umsetzung: *produktivbüro . www.produktivbuero.de



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